Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Annahme. Pallite Inc. wird hierin als „Pallite“ bezeichnet, unabhängig davon, ob es allein oder durch eine seiner Geschäftseinheiten oder Abteilungen oder im Namen einer Muttergesellschaft handelt, und der Kunde, der Produkte („Produkte“) von Pallite kauft, wird bezeichnet als „Käufer“. Diese Verkaufsbedingungen („Bedingungen“), alle Angebote, Bestätigungen oder Rechnungen von Pallite und alle Dokumente, die hierin oder darin durch ausdrückliche Bezugnahme enthalten sind („Pallite-Dokumente“ und zusammen mit diesen Bedingungen die „Vereinbarung“), bilden die vollständigen Bedingungen den Verkauf von Produkten regeln. Pallite LEHNT HIERMIT ALLE ZUSÄTZLICHEN ODER ABWEICHENDEN BEDINGUNGEN DES KÄUFERS AB, OB SIE IN EINEM DER GESCHÄFTSFORMULARE DES KÄUFERS ODER AUF DER WEBSITE DES KÄUFERS ENTHALTEN SIND ODER NICHT, UND SOLCHE ZUSÄTZLICHEN ODER ABWEICHENDEN BEDINGUNGEN HABEN KEINE WIRKUNG. Der Beginn jeglicher Arbeiten durch Pallite oder die Annahme der Lieferung der Produkte durch den Käufer bekundet die Zustimmung des Käufers zum Vertrag. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die für einen bestimmten Verkauf gelten, können im Hauptteil der Pallite-Dokumente angegeben oder von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Im Falle eines Konflikts gilt die folgende Rangfolge: (a) Bedingungen, die schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter von Pallite ausgeführt wurden; (b) Bedingungen von Pallite Documents; (c) diese Bedingungen. (a) Bedingungen, die schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Pallite ausgeführt wurden; (b) Bedingungen von Pallite Documents; (c) diese Bedingungen. (a) Bedingungen, die schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von Pallite ausgeführt wurden; (b) Bedingungen von Pallite Documents; (c) diese Bedingungen.
    2. Zitate. Angebote sind nur schriftlich und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Alle Angebote können ohne vorherige Ankündigung an den Käufer geändert oder zurückgezogen werden. Angebote werden vorbehaltlich der Kreditwürdigkeit des Käufers erstellt. Pallite kann Bestellungen ablehnen und ist nicht verpflichtet, Produkte zu liefern, es sei denn, Pallite stellt eine Auftragsbestätigung aus oder bei Versand der Produkte.
    3. Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise sind in US-Dollar angegeben und können ohne Vorankündigung geändert werden. Alle Bestellungen werden vorbehaltlich des zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preises von Pallite angenommen. Die Preise beinhalten keine Verkaufs-, Gebrauchs-, Mehrwertsteuer oder andere Steuern, Einfuhrzölle, Lizenzgebühren oder ähnliche Gebühren („Gebühren“) im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Einfuhr oder der Verwendung von Produkten, und der Käufer ist für diese Gebühren verantwortlich. Wenn Pallite später zur Zahlung von Gebühren aufgefordert wird, muss der Käufer Pallite vollständig verteidigen und schadlos halten. Wenn ein Rohstoff-, Komponenten- oder Dienstleister seine Preise erhöht oder Pallite einen Zuschlag auferlegt, Pallite behält sich das Recht vor, die Preise zu erhöhen und/oder dem Käufer einen Aufpreis zu berechnen, und der Käufer stimmt zu, eine solche Preiserhöhung oder einen solchen Aufpreis für die Dauer einer solchen Preiserhöhung oder eines solchen Aufpreises oder bis zur Beendigung des Vertrags, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zu akzeptieren. Die Zahlungsbedingungen sind in den Pallite-Dokumenten angegeben, und der Zeitpunkt der Zahlung ist von entscheidender Bedeutung. Für überfällige Rechnungen fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an. Die hierin enthaltenen Einsichtsrechte des Käufers wirken sich nicht auf die Zahlungsbedingungen aus. Dem Käufer steht unter keinen Umständen ein Aufrechnungsrecht zu. Wenn der Käufer keine Zahlung wie erforderlich leistet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, Pallite für alle damit verbundenen Kosten zu entschädigen, die Pallite entstehen, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten. Die Zahlungsbedingungen sind in den Pallite-Dokumenten angegeben, und der Zeitpunkt der Zahlung ist von entscheidender Bedeutung. Für überfällige Rechnungen fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an. Die hierin enthaltenen Einsichtsrechte des Käufers wirken sich nicht auf die Zahlungsbedingungen aus. Dem Käufer steht unter keinen Umständen ein Aufrechnungsrecht zu. Wenn der Käufer keine Zahlung wie erforderlich leistet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, Pallite für alle damit verbundenen Kosten zu entschädigen, die Pallite entstehen, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten. Die Zahlungsbedingungen sind in den Pallite-Dokumenten angegeben, und der Zeitpunkt der Zahlung ist von entscheidender Bedeutung. Für überfällige Rechnungen fallen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an. Die hierin enthaltenen Einsichtsrechte des Käufers wirken sich nicht auf die Zahlungsbedingungen aus. Dem Käufer steht unter keinen Umständen ein Aufrechnungsrecht zu. Wenn der Käufer keine Zahlung wie erforderlich leistet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, Pallite für alle damit verbundenen Kosten zu entschädigen, die Pallite entstehen, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten. Dem Käufer steht unter keinen Umständen ein Aufrechnungsrecht zu. Wenn der Käufer keine Zahlung wie erforderlich leistet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, Pallite für alle damit verbundenen Kosten zu entschädigen, die Pallite entstehen, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten. Dem Käufer steht unter keinen Umständen ein Aufrechnungsrecht zu. Wenn der Käufer keine Zahlung wie erforderlich leistet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, Pallite für alle damit verbundenen Kosten zu entschädigen, die Pallite entstehen, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten.
    4.  Kreditgenehmigung. Alle Sendungen unterliegen der Genehmigung durch die Kreditabteilung von Pallite. Pallite kann dem Käufer jede Lieferung als separate Transaktion in Rechnung stellen und zurückfordern. Wenn die finanzielle Lage des Käufers nach alleinigem Ermessen von Pallite unbefriedigend ist oder wird, kann Pallite, unbeschadet aller seiner anderen Rechtsmittel: (a) Lieferungen aufschieben oder ablehnen, außer nach Erhalt einer zufriedenstellenden Sicherheit oder Barzahlung im Voraus; und/oder (b) eine oder alle Bestellungen des Käufers stornieren.
    5. Stornierung oder Änderung. Pallite kann nach angemessener vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Käufer jeden Kaufauftrag stornieren oder unter diesem freigeben oder einen Vertrag in Bezug auf den Kauf von Pallite-Produkten kündigen. Sobald Pallite eine Bestellung angenommen oder begonnen hat, Maßnahmen in Bezug auf eine Bestellung zu ergreifen, kann der Käufer diese Bestellung nur mit schriftlicher Zustimmung von Pallite stornieren oder ändern. In einem solchen Fall haftet der Käufer für Stornierungs- oder Änderungsgebühren und alle Kosten, die für die Bestellung oder im Zusammenhang mit der Stornierung oder Änderung entstanden sind und entstanden sind, sowie eine angemessene Entschädigung für anteilige Kosten und erwartete Gewinne.
    6. Inspektion / nicht konforme Sendungen. Der Käufer kann Produkte für einen Zeitraum von 15 Werktagen nach Lieferung („Inspektionszeitraum“) inspizieren. Der Käufer muss Pallite innerhalb des Inspektionszeitraums schriftlich über alle Produkte informieren, die nicht den für ihren Verkauf geltenden Spezifikationen entsprechen, und Pallite eine angemessene Gelegenheit geben, diese Produkte zu inspizieren und jegliche Nichtkonformität zu beheben. Wenn der Käufer Pallite diese schriftliche Mitteilung nicht innerhalb der Inspektionsfrist übermittelt, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte angenommen hat. Der Käufer darf kein Produkt ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Pallite zurücksenden. Jede von Pallite autorisierte Rücksendung muss in Übereinstimmung mit den Rückgaberichtlinien von Pallite erfolgen. Der Käufer ist für alle Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung von Produkten verantwortlich und trägt das Verlustrisiko, es sei denn, Pallite stimmt schriftlich etwas anderem zu oder stellt fest, dass die Produkte nicht den geltenden Verkaufsbedingungen entsprechen. Jegliche Variation der über oder unter der bestellten Menge versandten Mengen (nicht mehr als 10 %) gilt als Erfüllung der Bestellung des Käufers, und der angegebene Preis pro Artikel gilt weiterhin.
    7. Lieferung, Risiko & Titel. Alle Produkte werden an das Werk von FCA Pallite geliefert (Incoterms 2020). Versanddaten sind ungefähre Angaben und basieren auf dem sofortigen Erhalt aller erforderlichen Informationen vom Käufer. Pallite kann Artikel in einer einzigen oder mehreren Sendungen versenden. Das Eigentum an den Produkten geht erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung des Käufers an Pallite auf den Käufer über. Der Käufer übernimmt das gesamte Risiko und die Haftung für die Produkte, nachdem die Produkte auf das Transportmittel des Käufers bei Pallite geliefert wurden. Bis das Eigentum auf den Käufer übergeht, darf er die Produkte verwenden, muss sie jedoch in zufriedenstellendem Zustand halten und sie gegen alle Risiken zum vollen Preis versichern. Der Käufer muss Pallite innerhalb von 15 Werktagen ab Lieferdatum der Produkte über Schäden oder Mängel informieren, und Pallite eine angemessene Gelegenheit geben, die Produkte zu inspizieren. Jeder Verlust, der durch Beschädigung oder Schrumpfung während des Transports verursacht wird, geht zu Lasten des Käufers, und Ansprüche für solche Verluste müssen ausschließlich gegenüber seinem Spediteur geltend gemacht werden.
    8. Garantie. Pallite garantiert, dass es die Produkte frei und frei von allen Pfandrechten, Sicherungsrechten und Belastungen, die von, durch oder unter Pallite entstanden sind, übermitteln wird. Pallite garantiert ferner für einen Zeitraum von 24 Monaten für PIXTM- und 12 Monate für PIXTM-SLOTS-Produkte ab dem Lieferdatum (der „Garantiezeitraum“), bei normalem Gebrauch und bei ordnungsgemäßer Lagerung, Installation und Wartung, wie von Pallite festgelegt, die Produkte : (a) den Spezifikationen von Pallite für die Produkte entsprechen; und (b) frei von wesentlichen Material- und Verarbeitungsfehlern sein wird.
      a. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben dargelegten Garantien (die „Garantien“) besteht die einzige Haftung von Pallite und das einzige Rechtsmittel des Käufers (nach Wahl von Pallite) darin, dass Pallite jedes Produkt oder Teil repariert, ersetzt oder dem Konto des Käufers gutschreibt davon, das nicht den Garantien entspricht, vorausgesetzt, dass (i) Pallite während der Garantiezeit unverzüglich nach Entdeckung eines solchen Fehlers schriftlich mit einer detaillierten Erklärung aller angeblichen Mängel benachrichtigt wird; (ii) Pallite eine angemessene Gelegenheit erhält, alle Ansprüche zu untersuchen; und (iii) die Prüfung eines solchen Produkts durch Pallite bestätigt die angeblichen Mängel und dass die Mängel nicht durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation, unbefugte Änderung oder Reparatur oder unsachgemäße Prüfung verursacht wurden. Bis zur Prüfung und Genehmigung durch Pallite dürfen keine Produkte an Pallite zurückgesendet werden.
      b. Die Garantie gegen Mängel gilt nicht für: (1) Verbrauchskomponenten oder gewöhnliche Verschleißteile; (2) Verwendung der Produkte mit Geräten, Komponenten oder Teilen, die nicht von Pallite angegeben oder geliefert oder in der Produktdokumentation vorgesehen sind. AUSSER WIE OBEN DARGESTELLT ÜBERNIMMT PALLITE KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND (EINSCHLIESSLICH KEINER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK).
    9. Haftungsbeschränkung und Rechtsbehelfe. PALLITE ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG, UND DER KÄUFER VERZICHTET AUF ALLE ANSPRÜCHE GEGEN PALLITE FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SONDER-, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN, AUSFALLZEITEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER GESCHÄFTSVERLUSTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES AUF FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG ODER GEFAHRENHAFTBARKEIT VON PALLITE BASIEREN KANN UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERE KLAGEGRÜNDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON PALLITE IN VERBINDUNG MIT DER VEREINBARUNG ODER DEM VERKAUF VON PRODUKTEN VON PALLITE DEN KAUFPREIS DER SPEZIFISCHEN PRODUKTE, AUF DIE DER ANSPRUCH GESTELLT WIRD.
    10. Produktverwendung und technische Daten. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich festzustellen, ob ein Produkt für einen bestimmten Zweck geeignet und für die Anwendungsweise des Käufers geeignet ist. Dementsprechend und aufgrund der Art und Weise der Verwendung von Pallite-Produkten ist Pallite nicht verantwortlich für die Ergebnisse oder Folgen der Verwendung, des Missbrauchs oder der Anwendung seiner Produkte. Alle physikalischen Eigenschaften, Aussagen und Empfehlungen basieren entweder auf Tests oder Erfahrungen, die Pallite für zuverlässig hält, sie werden jedoch nicht garantiert.
    11. Inventar. Außer wie in den Abschnitten 6 und 8 hiervon vorgesehen, akzeptiert Pallite weder die Rücksendung des Produkts noch ist es für dessen Vernichtung verantwortlich.
    12. Eigentum an geistigem Eigentum. Alle Zeichnungen, Know-how, Designs, Spezifikationen, Erfindungen, Geräte, Entwicklungen, Prozesse, Urheberrechte und andere Informationen oder geistiges Eigentum, die dem Käufer von Pallite offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, und alle Rechte daran (zusammenfassend „geistiges Eigentum“) bleiben das Eigentum Eigentum von Pallite und werden vom Käufer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen vertraulich behandelt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf oder Eigentumsanteile an geistigem Eigentum, und solche Informationen, in welcher Form auch immer, und Kopien davon, sind auf Anfrage von Pallite unverzüglich an Pallite zurückzugeben. Der Käufer erkennt an, dass dem Käufer hierunter keine Lizenz oder Rechte irgendwelcher Art in Bezug auf geistiges Eigentum gewährt werden, mit Ausnahme des eingeschränkten Rechts zur Nutzung der von Pallite erworbenen Produkte von Pallite.
    13. Verwendung von Warenzeichen und Handelsnamen. Der Käufer darf weder direkt noch indirekt, ganz oder teilweise den Namen von Pallite oder andere Warenzeichen oder Handelsnamen, die jetzt oder später Eigentum von Pallite sind (zusammen die „Warenzeichen“) als Teil des Unternehmens oder Geschäfts des Käufers verwenden Namen oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dem Geschäft des Käufers, außer auf eine Weise und in dem Umfang, der hierin autorisiert oder anderweitig von Pallite schriftlich genehmigt wurde. Der Käufer erkennt hiermit das Eigentum von Pallite an den Warenzeichen und den damit verbundenen Firmenwert an. Der Käufer darf die Gültigkeit von Marken nicht verletzen, schädigen oder anfechten. Der Käufer ist berechtigt, die Marken nur im Zusammenhang mit der Verkaufsförderung oder dem Verkauf der autorisierten Produkte gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zu verwenden. Der Käufer reproduziert die Marken genau wie von Pallite angegeben. Der Käufer darf die Warenzeichen nicht in Kombination mit anderen Warenzeichen oder Namen verwenden. Der Käufer stimmt zu, dass er kein Warenzeichen oder eine färbbare Nachahmung davon (einschließlich aller nicht-englischsprachigen Variationen davon) registrieren oder versuchen wird, solche Warenzeichen für andere Produkte oder andere Zwecke als die in der Vereinbarung festgelegten zu verwenden. Der Käufer darf zu keinem Zeitpunkt während oder nach Beendigung des Vertrags in seinem Geschäft andere Marken verwenden, die den Marken ähnlich oder in irgendeiner Weise ähneln, um eine Täuschung oder Verwechslung mit den Marken zu verursachen. Der Käufer wird Pallite in angemessener Weise bei allen Bemühungen von Pallite zum Schutz, zur Verteidigung oder zur Durchsetzung seiner Rechte an den Warenzeichen unterstützen.
    14. Vertrauliche Informationen. Alle Informationen, die Pallite dem Käufer im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand liefert oder zur Verfügung stellt, sind vom Käufer vertraulich zu behandeln. Der Käufer verpflichtet sich, diese Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pallite nicht (direkt oder indirekt) zu verwenden oder an andere weiterzugeben. Der Käufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen von Pallite nicht zu verwenden (oder anderen bei der Verwendung zu helfen), um einen kommerziellen Vorteil gegenüber Pallite zu erlangen oder seine Interessen zu umgehen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um Produkte zu emulieren, die von Pallite unter Verwendung solcher vertraulichen Informationen entwickelt, hergestellt oder geliefert werden . Nichts in den Vereinbarungen zwischen den Parteien dient dazu, vertrauliche Informationen von Pallite an eine Person zu lizenzieren (oder ein anderes Nutzungsrecht zu gewähren). Der Käufer erkennt an, dass die Tatsache der Offenlegung oder des Missbrauchs von vertraulichen Informationen von Pallite den Interessen von Pallite an vertraulichen Informationen schaden könnte, und erklärt sich damit einverstanden, Pallite in Bezug auf eine solche Offenlegung oder einen solchen Missbrauch schadlos zu halten, die sich aus einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ergeben. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Informationen, die: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung oder anderweitig ohne Verletzung einer hierin enthaltenen Verpflichtung durch den Käufer allgemein zugänglich waren oder werden; (b) der Käufer durch schriftliche Aufzeichnungen nachweisen kann, dass sie vor der Offenlegung durch Pallite im Besitz des Käufers waren; oder (c) dem Käufer rechtmäßig von oder durch einen Dritten zur Verfügung gestellt werden, der gegenüber Pallite keine direkte oder indirekte Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf solche Informationen hat.
    15. Verletzung und Entschädigung. Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen verpflichtet sich Pallite, den Käufer gegen alle Ansprüche, Kosten, Schäden, Haftungen und Ausgaben zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus einer tatsächlichen Patent-, Marken- oder Urheberrechtsverletzung, der widerrechtlichen Aneignung vertraulicher Informationen oder der Verletzung anderer Rechte an geistigem Eigentum im Inland oder im Ausland ergeben ausländische, die sich aus dem Verkauf von Pallites urheberrechtlich geschütztem Produkt an den Käufer ergeben können, da sie sich auf den Vertragsgegenstand beziehen (jeweils ein „Anspruch“); jedoch unter der Voraussetzung, dass (a) der Käufer Pallite eine solche Forderung unverzüglich schriftlich mitteilt, nachdem der Käufer von einer solchen Forderung Kenntnis erlangt hat, (b) der Käufer mit Pallite bei der Verteidigung und Beilegung einer solchen Forderung zusammenarbeitet; und (c) der Käufer Pallite das Recht einräumt, solche Ansprüche auf Kosten von Pallite zu verteidigen und beizulegen. Wenn eine Klage oder ein Anspruch zu einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung führt, die Pallite daran hindern würde, Teile oder Produkte zu liefern, die unter den Vertrag fallen, oder wenn das Ergebnis einer solchen Klage oder eines solchen Anspruchs nach vernünftiger Meinung von Pallite dazu führen würde, dass Pallite dies unterlässt nicht in der Lage sind, solche Teile oder Produkte zu liefern, kann Pallite eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen: (i) sich eine entsprechende Lizenz sichern, um Pallite zu erlauben, diese Teile oder Produkte weiterhin zu liefern; (ii) das entsprechende Teil oder Produkt so modifizieren, dass es keine Rechte mehr verletzt; (iii) das entsprechende Teil oder Produkt durch ein nicht verletzendes, aber praktisch gleichwertiges Teil oder Produkt ersetzen; oder (iv) wenn Pallite die in den Unterabschnitten (i) – (iii) angegebenen Maßnahmen nicht angemessen durchführen kann, dann nach alleinigem Ermessen von Pallite, Pallite kann den Verkauf des Teils oder Produkts ohne weitere Haftung gegenüber dem Käufer einstellen. Ungeachtet des Vorstehenden ist Pallite nicht haftbar oder verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche zu verteidigen und freizustellen, die sich auf Folgendes beziehen: (1) die Verwendung eines Teils oder Produkts, (2) die Kombination eines Teils oder Produkts mit einem anderen Teil oder Produkt nicht geliefert von Pallite, oder (3) jedes Teil oder Produkt oder Verfahren, das vom Käufer entworfen oder spezifiziert wurde.
    16. Pallite-Mitarbeiter. Pallite-Vertriebsmitarbeiter sind nicht geschult oder befugt, rechtliche Zusicherungen abzugeben oder Vereinbarungen einzugehen oder Käuferdokumente auszuführen, die gesetzliche Verantwortlichkeiten betreffen oder auf gesetzliche Rechte verzichten, einschließlich solcher in Bezug auf die Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum oder im Zusammenhang mit Datenschutzgesetzen. Solche Zusicherungen, Vereinbarungen oder Dokumente sind für Pallite oder diese Mitarbeiter von Pallite nicht bindend.
    17. Rechte Dritter. Mit Ausnahme der Geschäftseinheiten, Abteilungen, der Muttergesellschaft oder der beauftragten Vertragshersteller von Pallite hat eine Person, die keine Vertragspartei ist, keine Rechte aus oder in Verbindung damit.
    18. Beachtung. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, alle bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und ausländischen Regeln, Vorschriften, Verordnungen und Gesetze einzuhalten, die für die Verpflichtungen des Käufers hierunter und die Nutzung der Produkte durch den Käufer gelten, einschließlich Import-/Exportgesetze, Arbeitsgesetze und Antikorruptionsgesetze.
    19. Beziehung der Parteien. Nichts in der Vereinbarung oder im Geschäftsverlauf der Parteien darf so ausgelegt werden, dass die Parteien hierin als Partner, Joint Venturer oder als Vertreter füreinander gelten oder eine der Parteien bevollmächtigen, die andere in irgendeiner Weise zu verpflichten.
    20. Höhere Gewalt. Pallite ist nicht verantwortlich für die nicht rechtzeitige Erfüllung der Vereinbarung, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die sich seiner angemessenen Kontrolle entziehen (ein Ereignis höherer Gewalt), einschließlich höherer Gewalt, Epidemien, Kriegshandlungen, ob erklärt oder nicht erklärt , Blockaden, Arbeitskämpfe (sei es von Pallite-Mitarbeitern oder Mitarbeitern anderer), Ausfall von Energiequellen oder Verkehrsnetzen, Rohstoffknappheit und erhebliche Rohstoffkostensteigerungen. Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die vernünftigerweise notwendig ist, um Pallite die Leistung zu ermöglichen.
    21. Abtretung; Bindungswirkung. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pallite darf keine Abtretung von Rechten oder Interessen oder eine Übertragung von Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag oder der Bestellung des Käufers erfolgen. Jede versuchte Zuordnung ist ungültig. Pallite kann den Vertrag abtreten oder seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag anderweitig übertragen. Die Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern zugute und ist für sie bindend.
    22. Rechtsbehelfe bei Zahlungsverzug; Keine Verzichtserklärung. Im Falle eines Verzugs des Käufers kann Pallite den Versand von Produkten ablehnen oder andere wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, die gesetzlich zulässig sind. Wenn Pallite sich entscheidet, den Versand fortzusetzen oder anderweitig nicht auf die strikte Einhaltung der Vereinbarung zu bestehen, stellen die Handlungen von Pallite keinen Verzicht auf den Verzug des Käufers oder einen anderen oder zukünftigen Verzug dar und berühren nicht die Rechtsbehelfe von Pallite.
    23. Konkurs. Wenn eine der Parteien zahlungsunfähig wird, ihre Schulden bei Fälligkeit nicht bezahlen kann, einen Konkurs anmeldet oder unfreiwillig Insolvenz anmeldet, einen Konkursverwalter bestellt oder ihr Vermögen abgetreten wird, kann die andere Partei alle unerfüllten Verpflichtungen aus diesem Vertrag kündigen.
    24. Rechtswahl/ Verjährung/ Prozesskosten. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, unterliegen den Gesetzen des Staates Delaware und werden entsprechend ausgelegt und ausschließlich vor einem Staats- oder Bundesgericht in Delaware verhandelt. Ungeachtet anderslautender Verjährungsfristen ist jeder Klagegrund wegen eines angeblichen Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Pallite ausgeschlossen, sofern er nicht vom Käufer innerhalb eines (1) Jahres nach Entstehung eines solchen Klagegrundes oder einer solchen Klage eingeleitet wird. Die Parteien verzichten hiermit ausdrücklich auf alle Rechte auf ein Schwurgerichtsverfahren und erklären sich damit einverstanden, Streitigkeiten ausschließlich vor einem zuständigen Gericht verhandeln zu lassen. Die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht auf den Vertrag Anwendung findet.
    25. Überleben. Alle Bestimmungen in der Vereinbarung, die ihrer Natur nach über die Kündigung oder den Ablauf eines Verkaufs von Produkten hinausgehen, bleiben in Kraft, bis sie erfüllt sind.
    26. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung hierin für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hierin in Kraft.
    27. Integration und Modifikation. Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Pallite und dem Käufer in Bezug auf die von der Vereinbarung abgedeckten Produkte dar und ersetzt alle diesbezüglichen vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Angebote. Keine Änderung hiervon ist wirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgt und von der daran gebundenen Partei unterzeichnet ist.

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