Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BEDINGUNGEN UND LIEFERBEDINGUNGEN DER WAREN

PALLITE BV
Der Kunde wird insbesondere auf die Regelungen in Artikel 9 hingewiesen.

1 Interpretation

1.1 Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Geschäftstag: ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken geöffnet sind;

Bedingungen: die hier dargelegten Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemäß Abschnitt 11.6;

Abschluss jedes Vertrags zwischen Pallite BV und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren (jeder dieser Verträge unterliegt diesen Bedingungen);

Kunde: die Person, die sich bereit erklärt, Waren von Pallite BV zu kaufen;

Höhere Gewalt hat die in Artikel 10 angegebene Bedeutung;

Waren, Waren (oder Teile davon), auf die in der Bestellung Bezug genommen wird;

Geben Sie die Bestellung des Kunden für die Produkte auf, zu deren Lieferung sich Pallite BV verpflichtet.

Pallite BV Pallite BV (registriert in Belgien unter der Firmennummer 1002.348.312); Und

Spezifikation der Spezifikationen der Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die entweder im Pallite BV-Katalog oder auf der Website (https://pallitegroup.com) aufgeführt oder anderweitig in der Bestellung angegeben und von Pallite BV akzeptiert sind.

1.2 Konstruktion. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:

1.2.1 Eine Person umfasst eine natürliche Person, eine Körperschaft oder eine Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht).

1.2.2 Ein Verweis auf eine Partei umfasst den Kunden und Pallite BV sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger.

1.2.3 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzgeberische Bestimmung ist ein Verweis auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der geänderten oder neu in Kraft getretenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordneten Gesetze, die auf der Grundlage dieses Gesetzes oder dieser gesetzlichen Bestimmung in der geänderten oder neu in Kraft getretenen Fassung erlassen wurden.

1.2.4 Alle durch die Begriffe eingeführten Ausdrücke einschließlich, umfassen, insbesondere oder ähnliche Ausdrücke sind als veranschaulichend zu verstehen und dürfen die Bedeutung der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht einschränken.

1.2.5 Als schriftlicher oder schriftlicher Hinweis gelten auch Faxe und E-Mails.

2 Vertragsgrundlage

2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Handel, Sitte, Praxis oder Geschäftsgang impliziert sind. Der Kunde verzichtet auf alle Bedingungen oder Konditionen, die nicht ausdrücklich in der Bestellung festgelegt sind (einschließlich Bedingungen, die mangels dieser Bestimmung als durch Bezugnahme einbezogen betrachtet werden könnten) sowie auf alle Bedingungen, denen Pallite BV bei der Annahme der Bestellung nicht ausdrücklich zugestimmt hat Befehl.

2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren gemäß diesen Bedingungen dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und alle vom Kunden übermittelten anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind. Der Kunde verpflichtet sich, dass Pallite BV, sobald er eine Bestellung an Pallite BV übermittelt hat, diese nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pallite BV zurückziehen oder ändern darf.

2.3 Eine Bestellung gilt erst dann als von Pallite BV angenommen, wenn Pallite BV eine schriftliche „Auftragsbestätigung“ in der üblichen Form ausgestellt hat (in diesem Fall unterliegt diese Auftragsbestätigung diesen Bedingungen und ist für den Kunden bindend) oder die Bestellung nicht geliefert hat ab welchem Datum der Vertrag in Kraft tritt.

2.4 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen oder Zusicherungen verlassen hat, die von oder im Namen von Pallite BV abgegeben oder abgegeben wurden und nicht im Vertrag enthalten sind.

2.5 Pallite BV verpflichtet sich, die Waren gemäß den Spezifikationen herzustellen, vorbehaltlich branchenüblicher Toleranzen oder wie anderweitig in den Katalogen oder auf der Website von Pallite BV angegeben.

2.6 Ein von Pallite BV abgegebenes Angebot für die Waren stellt kein Angebot dar.

3 Waren

3.1 Soweit die Waren gemäß einer vom Kunden bereitgestellten oder mit ihm vereinbarten maßgeschneiderten Spezifikation hergestellt werden müssen, stellt der Kunde Pallite BV von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich direkter, indirekter Verluste usw.) frei Folgeschäden, entgangener Gewinn, Reputationsverlust und alle Zinsen, Strafen und Anwaltskosten und -kosten sowie andere professionelle Gebühren und Kosten), die Pallite BV im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen Pallite BV wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung von Rechten Dritter erleidet oder entstehen geistige Eigentumsrechte, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Spezifikation durch Pallite BV ergeben. Diese Klausel 3.1 gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

3.2 Pallite BV behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, wenn eine geltende gesetzliche oder behördliche Anforderung dies erfordert.

4 Lieferung

4.1 Pallite BV stellt sicher, dass jeder Warenlieferung ein Lieferschein beigefügt ist, auf dem die Bestellung, auf die sie sich bezieht, und die Referenznummer von Pallite BV angegeben sind.

4.2 Sofern in der Bestellung vereinbart, liefert Pallite BV die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort (oder an jeden anderen von den Parteien jederzeit vereinbarten Ort). Wenn Pallite BV (oder sein Zusteller) nicht in der Lage ist, den angegebenen Lieferort zu erreichen, kann die Ware an Pallite BV zurückgegeben und dem Kunden zur Abholung bereitgestellt werden. In allen anderen Fällen muss der Kunde die Waren in den Räumlichkeiten von Pallite BV unter der folgenden Adresse abholen: Pallite BV C/O Mintjens Belgische Meubelmakers, Meubelmakerij Westmalle, Meirenstraat 8, 2390 Westmalle, Belgien (oder an einem anderen von Pallite angegebenen Ort). BV). Die Abholung muss innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung durch Pallite BV erfolgen. Kunde, dass die Ware bereit ist.

4.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren während der üblichen Arbeitszeiten von Pallite BV.

4.4 Das Risiko für die Waren geht auf den Kunden über, wenn die Waren die Produktions- oder Lagerstätte von Pallite BV verlassen (oder, falls früher, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren dem Kunden mitgeteilt werden, dass die Waren zur Abholung/zum Versand bereitstehen).

4.5 Die angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben und die Lieferzeit ist nicht ausschlaggebend. Pallite BV haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch höhere Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, Pallite BV eine angemessene Lieferung oder andere relevante Anweisungen für die Lieferung der Waren zu geben, verursacht werden.

4.6 Wenn Pallite BV die Waren, zu deren Lieferung sie sich verpflichtet hat, nicht liefert, beschränkt sich ihre Haftung (a) wenn sie die Waren zur Abholung bereitstellt, auf die angemessenen Kosten für die ordnungsgemäße Organisation der Abholung, die vom Kunden zu tragen sind, oder (b) wenn er die Waren nicht zur Abholung bereitstellt, zu den angemessenen Kosten, die dem Kunden notwendigerweise entstehen, um Ersatzwaren mit ähnlicher Beschreibung auf dem günstigsten verfügbaren Markt zu erhalten, abzüglich des Preises der Waren (vorausgesetzt, dass die Nichtlieferung nicht zur Folge hat). aus der Fahrlässigkeit von Pallite BV bei Vertragsbruch, übernimmt Pallite BV keine solche Haftung). Pallite BV haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese auf höhere Gewalt oder auf das Versäumnis des Kunden zurückzuführen ist, Pallite BV angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu geben.

4.7 Wenn der Kunde die Waren nicht innerhalb von drei Arbeitstagen, nachdem Pallite BV dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind, entgegennimmt oder annimmt, gilt dies, es sei denn, diese Nichterfüllung oder Verzögerung ist auf ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichteinhaltung seitens Pallite zurückzuführen BV mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag:

4.7.1 Die Lieferung der Ware gilt um 9:00 Uhr am dritten Werktag nach dem Tag, an dem Pallite BV dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Ware bereit ist, als abgeschlossen; Und

4.7.2 Pallite BV lagert die Ware bis zur Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich Versicherung) in Rechnung.

4.8 Wenn der Kunde 10 Arbeitstage nach dem Tag, an dem Pallite BV den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren zur Lieferung bereit sind, die Lieferung nicht angenommen oder angenommen hat, kann Pallite BV die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig darüber verfügen und nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten dem Kunden etwaige Überschreitungen des Warenpreises in Rechnung stellen oder dem Kunden etwaige Unterschreitungen des Warenpreises in Rechnung stellen.

4.9 Der Kunde hat kein Recht, die Waren zu verweigern, wenn Pallite BV bis zu 5 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge liefert. Allerdings wird die Bestellrechnung nach Erhalt anteilig angepasst, wenn der Kunde der Meinung ist, dass dies der Fall ist Es wurde eine falsche Warenmenge geliefert.

4.10 Pallite BV kann die Ware in Teillieferungen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Tranche stellt einen separaten Vertrag dar. Eine verspätete Lieferung oder das Scheitern einer Tranche gibt dem Kunden nicht das Recht, eine andere Tranche zu stornieren.

5 Qualität

5.1 Pallite BV gewährleistet, dass die Waren bei der Lieferung:

5.1.1 in allen wesentlichen Punkten der Spezifikation entsprechen;

5.1.2 frei von wesentlichen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein; Und

5.1.3 von zufriedenstellender Qualität sein; Und

5.1.4 Vorbehaltlich einer angemessenen Nutzung durch den Kunden für jede von Pallite BV angebotene Nutzung geeignet sein.

5.2 Vorbehaltlich Klausel 5.3 wird Pallite BV nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig erstatten, wenn:

5.2.1 Der Kunde benachrichtigt Pallite BV innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich, nachdem er festgestellt hat, dass einige oder alle Waren nicht der in Abschnitt 5.1 festgelegten Garantie entsprechen.

5.2.2 Pallite BV hat eine angemessene Gelegenheit, diese Waren zu untersuchen; Und

5.2.3 Der Kunde (auf Wunsch von Pallite BV) sendet diese Waren an den Sitz von Pallite BV zurück.

5.3 Pallite BV haftet nicht dafür, dass die Waren in einem der folgenden Fälle nicht der in Abschnitt 5.1 festgelegten Garantie entsprechen:

5.3.1 der Kunde nutzt diese Waren nach Mitteilung gemäß Ziffer 5.2 weiter;

5.3.2 der Mangel dadurch entsteht, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Pallite BV hinsichtlich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (falls keine solchen vorhanden sind) gute Geschäftspraktiken in dieser Hinsicht nicht befolgt hat;

5.3.3 der Mangel dadurch entsteht, dass Pallite BV einer vom Kunden bereitgestellten Zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation folgt;

5.3.4 der Kunde diese Waren ohne schriftliche Zustimmung von Pallite BV verändert oder repariert;

5.3.5 der Mangel ist auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen zurückzuführen; Oder

5.3.6 Die Waren weichen aufgrund von Änderungen von der Spezifikation ab, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.

5.4 Sofern in dieser Klausel 5 nichts anderes bestimmt ist, haftet Pallite BV gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 dargelegten Garantie durch die Waren.

5.5 Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes festgelegt ist, sind alle Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.

5.6 Diese Bedingungen gelten für alle von Pallite BV gelieferten reparierten oder ersetzten Waren.

6 Eigentum und Gefahr

6.1 Das mit den Waren verbundene Risiko geht auf den Kunden über, wie in diesen Bedingungen festgelegt (oder, falls früher, mit Abschluss der Lieferung an den vom Kunden angegebenen Ort oder der Abholung der Waren durch den Kunden oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde über die Lieferung der Waren informiert wird). stehen zur Abholung/Versand bereit).

6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn Pallite BV die vollständige Zahlung (in bar oder in verfügbaren Mitteln) für Folgendes erhalten hat:

6.2.1 die Ware; Und

6.2.2 alle anderen Waren oder Dienstleistungen, die Pallite BV an den Kunden geliefert hat und für die die Zahlung fällig ist.

6.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden kann der Kunde (vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen dieser Klausel 6.3) die Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit verwenden, muss jedoch:

6.3.1 die Waren treuhänderisch als Verwahrer von Pallite BV verwahren;

6.3.2 die Waren getrennt von allen anderen Waren im Eigentum des Kunden lagern, sodass sie leicht als Eigentum von Pallite BV erkennbar bleiben;

6.3.3 keine Identifikationsmarkierungen oder Verpackungen auf oder in Verbindung mit den Waren entfernen, verunstalten oder verdecken;

6.3.4 die Waren in zufriedenstellendem Zustand halten und sie ab dem Lieferdatum zum vollen Preis gegen alle Risiken versichern;

6.3.5 Pallite BV unverzüglich informieren, wenn eines der in Abschnitt 8.2 aufgeführten Ereignisse eintritt; Und

6.3.6 stellt Pallite BV die Informationen zu den Waren zur Verfügung, die Pallite BV von Zeit zu Zeit benötigt.

6.4 Wenn auf den Kunden eines der in Abschnitt 8.2 aufgeführten Ereignisse eintritt, bevor das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, oder wenn Pallite BV begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass ein solches Ereignis unmittelbar bevorsteht und den Kunden darüber informiert, wird Pallite BV kann vom Kunden jederzeit die Lieferung der Waren verlangen und, wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, das Gelände des Kunden oder eines Dritten, in dem die Waren gelagert sind, betreten, um sie abzuholen.

7 Preis und Zahlung

7.1 Der Preis der Waren ist der Preis, der in der Bestellung angegeben ist, die von Pallite BV ordnungsgemäß angenommen wurde (oder in einem gültigen Angebot, auf das sich die Bestellung bezieht), oder, falls kein solcher Preis vorhanden ist, der in der Preisliste angegebene Preis veröffentlicht von Pallite BV in der zum Lieferdatum gültigen Fassung.

7.2 Pallite BV kann durch Benachrichtigung des Kunden jederzeit bis zu drei Werktage vor der Lieferung den für Waren zu zahlenden Preis erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen der Waren widerzuspiegeln, soweit die Erhöhung auf Folgendes zurückzuführen ist:

7.2.1 jede Anfrage des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Spezifikation zu ändern;

7.2.2 jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, Pallite BV angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, verursacht wird; Oder

7.2.3 eine Erhöhung der von Pallite BV zu zahlenden Beträge nach dem Datum, an dem die Bestellung bei Pallite BV eingegangen ist (unabhängig davon, ob diese Erhöhung auf Schwankungen der Wechselkurse oder auf Erhöhungen der Rohstoff-, Versandkosten-, Transport- und Steuerkosten zurückzuführen ist). , Zölle, Arbeitskosten oder sonstige Herstellungsbetriebskosten).

7.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, versteht sich der Preis der Ware zuzüglich Kosten und Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport der Ware, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

7.4 Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder anderer anwendbarer Umsatzsteuern (MwSt.). Nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung von Pallite BV muss der Kunde Pallite BV alle zusätzlichen Mehrwertsteuerbeträge zahlen, die bei der Lieferung der Waren zu zahlen sind.

7.5 Pallite BV kann dem Kunden die Waren ab dem Zeitpunkt der Bestellung oder jederzeit danach in Rechnung stellen.

7.6 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, muss der Kunde die Rechnung vollständig und in bar bezahlen, bevor die Bestellung von Pallite BV angenommen wird. Die Zahlung muss auf das von Pallite BV schriftlich angegebene Bankkonto erfolgen. Der Zeitpunkt der Zahlung ist entscheidend.

7.7 Wenn der Kunde eine an Pallite BV gemäß dem Vertrag geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum (Fälligkeitsdatum) leistet, kann Pallite BV vom Kunden die Zahlung von Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 8 % pro Jahr verlangen. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, sei es vor oder nach dem Urteil. Der Kunde zahlt gleichzeitig mit dem überfälligen Betrag Zinsen.

7.8 Der Kunde hat alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge in voller Höhe zu zahlen, ohne Abzug oder Einbehaltung, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, und der Kunde ist nicht berechtigt, hierfür eine Gutschrift, Aufrechnung oder Gegenforderung gegenüber Pallite BV geltend zu machen rechtfertigen, dass die Zahlung dieses Betrags ganz oder teilweise zurückgehalten wird. Pallite BV kann jederzeit und ohne Einschränkung sonstiger ihr zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe jeden ihr vom Kunden geschuldeten Betrag mit jedem von Pallite BV an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.

8 Insolvenz oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden

8.1 Wenn der Kunde von einem der in Abschnitt 8.2 aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder wenn Pallite BV begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde von einem dieser Ereignisse betroffen sein wird, und den Kunden entsprechend informiert, gilt dies ohne Einschränkung aller anderen verfügbaren Rechte oder Rechtsbehelfe an Pallite BV kann Pallite BV alle nachfolgenden Lieferungen im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und Pallite BV stornieren oder aussetzen, ohne dass hieraus eine Haftung gegenüber dem Kunden entsteht, und alle fälligen Beträge in Bezug auf die an den Kunden gelieferten Waren werden sofort fällig fällig und zahlbar.

8.2 Für die Zwecke von Abschnitt 8.1 sind die relevanten Ereignisse:

8.2.1 Der Kunde setzt die Zahlung seiner Schulden aus oder droht mit einer Aussetzung, oder er ist nicht in der Lage, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder er gibt zu, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder (als Unternehmen) wird davon ausgegangen, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen oder (als Einzelperson) in beiden Fällen nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder keine vernünftige Aussicht darauf hat, dies zu tun, oder (wenn es sich um eine Personengesellschaft handelt) einen Partner hat, auf den einer der oben genannten Punkte zutrifft;

8.2.2 der Kunde nimmt Verhandlungen mit allen oder einer Kategorie seiner Gläubiger auf, um eine seiner Schulden umzuschulden, oder macht einen Vorschlag oder schließt mit seinen Gläubigern einen Vergleich oder eine Vereinbarung ab;

8.2.3 (da es sich um ein Unternehmen handelt) wird ein Antrag gestellt, eine Mitteilung abgegeben, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung für oder im Zusammenhang mit der Liquidation des Kunden erlassen, sofern dies nicht dem alleinigen Zweck eines Plans zur Verschmelzung von Lösungsmitteln dient des Kunden mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder der zahlungsfähigen Sanierung des Kunden;

8.2.4 (als Privatperson) ist der Kunde Gegenstand eines Insolvenzantrags oder -beschlusses;

8.2.5 ein Gläubiger oder Sicherungsnehmer des Kunden sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens beschlagnahmt oder in Besitz nimmt oder gegen ihn ein Pfandrecht, eine Zwangsvollstreckung, eine Zwangsvollstreckung oder ein anderes derartiges Verfahren verhängt oder durchgeführt oder verfolgt wird und diese Beschlagnahme oder dieses Verfahren nicht aufgehoben wird innerhalb von 14 Tagen;

8.2.6 (Da es sich um ein Unternehmen handelt) wird beim Gericht ein Antrag auf Ernennung eines Verwalters gestellt oder eine Anordnung erlassen, oder wenn die Absicht mitgeteilt wird, einen Verwalter zu ernennen, oder wenn ein Verwalter ernannt wird der Kunde;

8.2.7 (als Unternehmen) hat ein Inhaber variabler Pfandrechte an den Vermögenswerten des Kunden das Recht erworben, einen Insolvenzverwalter zu ernennen, oder hat diesen ernannt;

8.2.8 Eine Person hat das Recht, einen Insolvenzverwalter für die Vermögenswerte des Kunden zu ernennen, oder es wird ein Insolvenzverwalter für die Vermögenswerte des Kunden bestellt.

8.2.9 in Bezug auf den Kunden in einer Gerichtsbarkeit, der er unterliegt, ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in Abschnitt 8.2.1 genannten Ereignisse in Abschnitt 8.2.8 hat (inklusive);

8.2.10 Der Kunde setzt die Ausübung seiner Tätigkeit ganz oder nahezu vollständig aus, droht mit der Aussetzung, stellt sie ein oder droht mit der Einstellung;

8.2.11 sich die finanzielle Situation des Kunden derart verschlechtert, dass nach Ansicht von Pallite BV die Fähigkeit des Kunden, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß nachzukommen, gefährdet ist; Und

8.2.12 (als Einzelperson) der Kunde stirbt oder aufgrund einer Krankheit oder einer (geistigen oder körperlichen) Unfähigkeit nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder ein Patient im Sinne der Gesundheitsgesetzgebung wird.

8.3 Die Kündigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind. Klauseln, die ausdrücklich oder stillschweigend über die Beendigung des Vertrags hinaus fortbestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

9 Haftungsbeschränkung

9.1 Nichts in diesen Bedingungen schränkt oder schließt die Haftung von Pallite BV in Bezug auf Folgendes aus, soweit der Ausschluss oder die Beschränkung einer solchen Haftung zwischen Pallite BV und dem Kunden vor einem Gericht nicht anwendbar wäre (jedoch nur in diesem Umfang und nicht anders). ):

9.1.1 Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens oder der Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer (falls zutreffend) verursacht wurden;

9.1.2 Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;

9.1.3 Verstoß gegen gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren;

9.1.4 jegliche Haftung für fehlerhafte Produkte gemäß Verbraucherschutzgesetzen oder

9.1.5 alle Angelegenheiten, bei denen es für Pallite BV rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.

9.2 Vorbehaltlich Abschnitt 9.1:

9.2.1 Pallite BV haftet gegenüber dem Kunden nicht, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben;

9.2.2 Pallite BV haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste, die durch unsachgemäße Verwendung von Waren oder durch Stapeln oder Überladen von Waren oder durch unsachgemäße Handhabung der Waren oder Schäden an oder durch Waren verursacht werden, die nicht ordnungsgemäß gelagert, bewegt oder gehandhabt werden mit den Empfehlungen von Pallite BV (einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die in den Nutzungsbedingungen aufgeführt sind, die auf der Pallite BV-Website http//www.pallitegroup.com veröffentlicht sind) oder in einer unangemessenen Umgebung;

9.2.3 Pallite BV haftet nicht für Schäden, die einem Dritten ursprünglich entstanden sind (einschließlich aller Schäden, für die der Kunde die Verantwortung übernimmt);

9.2.4 Die Gesamthaftung von Pallite BV gegenüber dem Kunden für alle Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Pflichtverletzung, gesetzlicher Pflicht oder einer anderen Verpflichtung, übersteigt nicht den Preis des Vertrags Waren; Und

9.2.5 Pallite BV haftet nicht für Verlust oder Beschädigung während des Transports, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf Fahrlässigkeit von Pallite BV zurückzuführen und wird Pallite BV vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt.

10 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (mit der Ausnahme, dass diese Klausel 10 nicht dazu führt, dass der Kunde von seiner Haftung befreit wird). der Pallite BV geschuldeten Zahlungen). Unter höherer Gewalt versteht man jedes Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegt, das seiner Natur nach nicht vorhersehbar war oder, wenn es hätte sein können, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderen Arbeitskämpfen (unabhängig davon, ob das eigene Personal betroffen ist oder nicht). die eines Dritten) oder jede andere Unterbrechung der Verfügbarkeit relevanter Arbeitskräfte, Ausfall von Energiequellen oder Transportnetzen, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Unruhen, Einmischung von zivilen oder militärischen Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, vorsätzliche Beschädigung, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination, Knallschall, Explosionen, Gebäudeeinsturz, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme widrige Wetterbedingungen , Nichtlieferung von Lieferungen oder Lagerbeständen oder Versagen von Vertretern oder Subunternehmern von Pallite BV.

11 Allgemeines

Übertragung und Unterauftragsvergabe

11.1 Pallite BV kann jederzeit alle oder einen Teil ihrer Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, in Rechnung stellen, als Unterauftrag vergeben oder anderweitig damit umgehen.

11.2 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pallite BV ist es dem Kunden nicht gestattet, alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abzutreten, zu übertragen, in Rechnung zu stellen, als Unterauftrag zu vergeben oder anderweitig damit umzugehen.

Geistige Eigentumsrechte

11.3 PALLITE® und PIX® sind eingetragene Marken von The Alternative Pallet Company Limited (der obersten Muttergesellschaft der Pallite Group). Die Alternative Pallet Company Limited besitzt außerdem geistige Eigentumsrechte an der Gestaltung einer Reihe ihrer Produkte (einschließlich, ohne die Allgemeingültigkeit dieser Bestimmung einzuschränken, PIX®- und SLOTS-Lagerlösungen, Versandkisten und Paletten) sowie sonstiges Know-how und Industrie- und geistige Eigentumsrechte, die alle vertraulich sind. Diese geistigen Eigentumsrechte werden an Pallite BV lizenziert. Der Kunde verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen von Pallite BV nicht zu nutzen (oder anderen dabei zu helfen), sich einen kommerziellen Vorteil gegenüber Pallite BV zu verschaffen oder seine Interessen zu umgehen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um die von Pallite BV entwickelten, hergestellten oder gelieferten Produkte oder Dienstleistungen auf dieser Grundlage nachzuahmen vertrauliche Informationen. Nichts in den Vereinbarungen zwischen den Parteien hat zur Folge, dass irgendeiner Person eine Lizenz (oder ein anderes Nutzungsrecht) an den vertraulichen Informationen von Pallite BV gewährt wird. Der Kunde erkennt an, dass die Offenlegung oder der Missbrauch vertraulicher Informationen von Pallite BV den Interessen von Pallite BV an vertraulichen Informationen schaden könnte, und verpflichtet sich, Pallite BV von jeglicher Haftung im Hinblick auf eine solche Offenlegung oder einen solchen Missbrauch freizustellen, die aus einem Verstoß des Kunden gegen diese Bedingungen resultieren.

Beachten

11.4 Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und an den eingetragenen Sitz dieser Partei (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihren Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) oder an adressiert werden an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel möglicherweise schriftlich mitgeteilt hat, und muss persönlich zugestellt, per vorfrankierter Post erster Klasse, per Einschreiben, per Post, Fax oder E-Mail versandt werden.

11.5 Eine Mitteilung oder andere Mitteilung gilt als zugegangen: wenn sie persönlich zugestellt wird, wenn sie an der in Abschnitt 11.3 genannten Adresse hinterlassen wird; bei Versand per frankierter Post erster Klasse oder Einschreiben um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; bei Zustellung durch einen kommerziellen Kurier an dem Datum und der Uhrzeit, an dem die Lieferquittung des Spediteurs unterzeichnet wird; bzw. bei Versand per Fax oder E-Mail einen Werktag nach der Übermittlung.

11.6 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Prozessen oder anderen Dokumenten in rechtlichen Schritten.

Abfahrt

11.7 Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde feststellt, dass eine Bestimmung des Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung im erforderlichen Umfang als gelöscht und ihre Gültigkeit bleibt erhalten und die Anwendbarkeit der übrigen Vertragsbestimmungen bleibt davon unberührt.

11.8 Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung der Vereinbarung gültig, durchsetzbar und rechtmäßig wäre, wenn ein Teil davon gelöscht würde, gilt die Bestimmung mit der minimalen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.

Verzicht

11.9 Ein Verzicht auf Rechte oder Rechtsbehelfe aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf spätere Vertragsverletzungen oder Versäumnisse. Das Versäumnis einer Partei, ein im Vertrag oder im Gesetz vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt weder einen Verzicht auf dieses Recht oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder schränkt es die weitere Ausübung dieses Rechts oder eines anderen Rechts ein Abhilfe. Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels wird die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.

Rechte Dritter

11.10 Eine Person, die nicht Vertragspartei des Vertrags ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang damit.

Variation

11.11 Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jede Änderung des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Geschäftsbedingungen, nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von Pallite BV unterzeichnet wird. Diese Bedingungen können von Pallite BV jederzeit vor Vertragsschluss geändert werden. Die Änderungen treten in Kraft, wenn sie auf der Website von Pallite BV veröffentlicht (oder dem Kunden mitgeteilt) werden.

Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

11.12 Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihm oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen belgischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich Die ausschließliche Zuständigkeit liegt bei den belgischen Gerichten.
Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, um die Standardgeschäftsbedingungen von PALLITE BV festzulegen
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